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   BFH, 17.12.1973 - III B 68/72   

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https://dejure.org/1973,1244
BFH, 17.12.1973 - III B 68/72 (https://dejure.org/1973,1244)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1973 - III B 68/72 (https://dejure.org/1973,1244)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1973 - III B 68/72 (https://dejure.org/1973,1244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensteuerlicher Rechtsstreit - Erledigung - Klagerücknahme - Kostenrisiko - Voraussetzungen - Betragsmäßig volles Unterliegen - Herabsetzung der Vermögensteuer - Streitgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 224
  • BStBl II 1974, 246
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.01.1958 - VI 195/56 U
    Auszug aus BFH, 17.12.1973 - III B 68/72
    Es bemißt sich grundsätzlich wertmäßig nach dem Steuerbetrag, um den im jeweiligen Verfahren unmittelbar gestritten wird (Ziemer-Birkholz, a. a. O., § 140 Anm. 43, 44 unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 24. Januar 1958 VI 195/56 U, BFHE 66, 318, BStBl III 1958, 122).

    Nach dem o. g. BFH-Urteil VI 195/56 U ist Streitwert nicht das geldwerte Interesse in seiner Gesamtheit, das ein Steuerpflichtiger an der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens hat und das kaum einigermaßen zuverlässig festzustellen wäre, sondern der Betrag, um den unmittelbar gestritten wird.

  • BFH, 12.10.1967 - V B 33/67

    Erledigung der Hauptsache - Rechtsmittelantrag - Änderung des Steuerbescheids -

    Auszug aus BFH, 17.12.1973 - III B 68/72
    Die Klage ist insoweit hinsichtlich dieses nebensächlichen Punktes als zurückgenommen anzusehen (Beschluß des BFH vom 12. Oktober 1967 V B 33/67, BFHE 90, 367, BStBl II 1968, 98).

    Hinsichtlich der nicht besonders berücksichtigten Steuerermäßigung um 30 DM hat das FG zutreffend den Standpunkt vertreten, die Beschwerdeführer hätten nach Berichtigung mit der Klagerücknahme auch insoweit die Klage zurückgenommen (Hinweis auf BFH-Entscheidung V B 33/67).

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 17.12.1973 - III B 68/72
    Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 17. Juli 1967 (GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344) ist nicht Streitgegenstand das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheides.
  • BFH, 25.04.1968 - VI B 47/67

    Beteiligter - Begründung der Beschwerde - Begründungsschrift - Frist - Erledigung

    Auszug aus BFH, 17.12.1973 - III B 68/72
    Nach der Rechtsprechung des BFH muß das Gericht bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache durch übereinstimmende Erklärung, soweit das FA dem Antrag des Pflichtigen nur teilweise entsprochen hat, über die Kosten des Verfahrens nach § 138 Abs. 1 FGO in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FGO entscheiden (z. B. BFH-Entscheidung vom 25. April 1968 VI B 47/67, BFHE 92, 469, BStBl II 1968, 608).
  • BFH, 21.02.1968 - I B 56/67

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Beteiligter - Erledigung der Hauptsache -

    Auszug aus BFH, 17.12.1973 - III B 68/72
    Grundsätzlich ist die Hauptsache eines Rechtsstreits erledigt, wenn dies beide Parteien übereinstimmend erklären (BFH-Entscheidung vom 21. Februar 1968 I B 56/67, BFHE 91, 521, BStBl II 1968, 414).
  • BVerwG, 13.09.1967 - IV B 1.67

    Notwendigkeit der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 17.12.1973 - III B 68/72
    Der nichtveröffentlichte Beschluß des BFH vom 10. Juli 1972 IV B 1/67 steht der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen.
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